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hundesalon garching-ismaning-erding

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Leistung

 

Alle Pflegebehandlungen an Hunden im Hundesalon Rosenberger und bei der mobilen Tätigkeit als Hundefriseurin werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt.

Im Mittelpunkt aller Maßnahmen stehen die Gesunderhaltung des Tieres und die Beachtung des Tierschutzes.

Generell behält sich Hundesalon Rosenberger vor, Aufträge abzulehnen, oder anzunehmen; ihre Ausführung liegt im pflichtgemäßen Ermessen von Hundesalon Rosenberger.

Hundesalon Rosenberger arbeitet nach Terminvereinbarung. Sollte der Kunde verhindert sein, bittet Hundesalon Rosenberger den Termin frühzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abzusagen, damit dieser Termin neu vergeben werden kann. Wird ein Termin nicht abgesagt, behaltet sich Hundesalon Rosenberger vor, eine Ausfallsentschädigung in Höhe von 50,00 Euro zu berechnen.

 

2. Haftung

Für alle Hunde besteht grundsätzlich eine gültige Haftpflichtversicherung.

Sollte das Tier während der Pflege erkranken oder sich verletzen, wird primär der betreuende Tierarzt informiert. Sollte dieser nicht erreichbar sein, behält sich Hundesalon Rosenberger vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich von dem Tierhalter zu tragen.

 

Für Krankheiten oder Schäden, die das Tier während der Abwesenheit seines Tierhalters bzw. während der Pflege erleidet, kann Hundesalon Rosenberger nicht haftbar gemacht werden.

Die Haftung von Hundesalon Rosenberger wird ausdrücklich auf  grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, so haftet Hundesalon Rosenberger im Rahmen einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Diese sind umgehend nach Kenntnisnahme dem Hundesalon Rosenberger zu melden.

 

Hundesalon Rosenberger haftet nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen das Tier entflieht und hieraus dem Auftragnehmer oder Dritten ein Schaden entsteht, wenn durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeiten Schäden entstehen, oder wenn durch zu starke Verfilzungen oder zu starke Unruhe des Hundes das Tier bei der Arbeit trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird.

Das Tier ist unmittelbar nach der Pflege auf eventuelle Pflegemängel zu untersuchen, die dann auch gleich korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden.

 

Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, Hundesalon Rosenberger zu mindestens zwei Nachbesserungen berechtigt, bevor Ersatzmaßnahmen oder Zusatzkosten etc. vom Hundebesitzer geltend gemacht werden können.

3. Preise / Bezahlung

 

Die in der Preisliste ausgewiesenen Preise gelten für filzfreie, regelmäßig gepflegte Hunde, die der Größe der angegebenen Rasse entsprechen.

Der Leistungsumfang gemäß den Positionen der Preisliste wird vor Arbeitsbeginn vereinbart. Ergeben sich Mehraufwendungen während der Pflege, gelten diese als vereinbart, sofern die Mehrkosten 50,00 Euro nicht übersteigen.

Entstehende oder separat zu beauftragende Leistungen sind: Entfilzen des Hundes, Parasitenbehandlung, Zeitverzögerungen durch Unruhe des Hundes etc. werden als Mehraufwand in Rechnung gestellt.

 

Die Bezahlung des Behandlungspreises, der sich aus der Preisliste und der Beauftragung ergibt, ist bei Abholung des Tieres sofort in bar fällig.

4. Allgemeines

 

Hundesalon Rosenberger führt eine Bildersammlung einiger Hundekunden, die evtl. ins Internet auf die eigene Homepage gestellt werden. Sollte der Tierhalter damit nicht einverstanden sein, werden die Bilder umgehend wieder aus der Homepage entfernt.

Die zum Tier oder seinem Besitzer gespeicherten Daten werden vertraulich im Sinne der Daten-schutzbestimmungen behandelt.

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